Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Im Unterschied zum herkömmlichen Arztbesuch handelt es sich bei einer Psychotherapie um eine so genannte „Antragsleistung“. Das bedeutet, vor Therapiebeginn müssen die Patienten die Kostenübernahme bei der Krankenkasse, der Versicherung oder Beihilfe beantragen. Die dafür erforderlichen Formulare erhalten Sie als gesetzlich Versicherter in der Praxis, als privat Versicherter oder Beihilfeberechtigter bei der jeweiligen Versicherung bzw. Beihilfestelle. Krankenkassen übernehmen die gesamten Behandlungskosten, sofern es sich um eine psychische Störung mit „Krankheitswert“ handelt. Ob eine solche Störung vorliegt, kann durch einen kassenzugelassenen Arzt oder Psychotherapeuten festgestellt werden. Leistungen der Erziehungs-, Ehe- oder Lebensberatung werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Hier sind die Grenzen oft unklar und es empfiehlt sich daher eine Überprüfung, ob eine psychische Störung vorliegt.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nur Behandlungen nach den derzeit anerkannten „Richtlinienverfahren“. Dies sind Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Verfahren und Psychoanalyse. Im Zweifelsfall fragen Sie bei ihrer Krankenkasse oder in der Psychotherapiepraxis nach.