Besonderheiten bei der Behandlung von Jugendlichen

Wenn eine Psychotherapie ohne Wissen der Eltern stattfinden soll, so können Jugendliche erst ab dem 15. Lebensjahr allein zum Psychotherapeuten gehen. Grundsätzlich ist jedoch damit zu rechnen, dass sich die Krankenkasse wegen Antragsformalitäten an die pflichtversicherten Eltern als Versicherungsnehmer wendet, die im Zusammenhang mit der Therapie stehen. Bei privat versicherten oder Beihilfe berechtigten Patienten ist die Situation noch schwieriger, hier muss Antragstellung und Finanzierung immer über den versicherten Elternteil laufen.